Haushaltsrede 2021 des Fraktionsvorsitzenden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Seibold, verehrte Kolleginnen/Kollegen

 „Fahren auf Sicht“wird in den Schlussbemerkungen zur Beschlussvorlage zum Haushaltsplan 2021 mehrmals als Vorgehensweise in der städtischen Haushaltspolitik genannt.

In der Pandemiebekämpfung wird diese Vorgehensweise zunehmend kritisch gesehen, weil dabei fehlende Perspektiven verbunden werden.

In der Haushaltspolitik für unsere Stadt handeln wir schon seit Jahren nach diesem Prinzip. Damit haben wir jederzeit das Heft des Handelns in der Hand, und können auf unvorhergesehene Ereignisse, wie die Pandemie, aber nicht nur die Pandemie, flexibel reagieren.

„Fahren auf Sicht“heißt aber nicht, dass wir immer kurzsichtig von einer Etappe/sprich Haushalt,  zur/zum nächsten denken, sondern dass wir auch weitsichtige Überlegungenfür die Zukunft anstellen und dann Ziele und Projekte formulieren, auf die wir dann zuarbeiten. Natürlich so wie es die finanziellen und vor allem auch personellen Ressourcen erlauben.

Gerade bei den personellen Ressourcen spielt die Pandemie eine nicht geringe Rolle. Als wir fast auf den Tag vor einem Jahr die ersten Einschränkungen hinnehmen mussten, war noch nicht absehbar, dass Mitarbeiter*innen aus Abteilungen abgezogen und für pandemiebedingte Aufgaben eingesetzt werden müssen. Auch der tägliche Arbeitsablauf war plötzlich nicht mehr wie gewohnt. Homeoffice, erschwerter persönlicher Kontakt zum Bürger*in, zu Kollegen*in oder zu geschäftlichen Partnern. Dies alles wirkt sich auf die Geschwindigkeit, in der Projekte vorankommen können, aus und begegnet uns somit im laufenden und in den kommenden Jahren wieder.

Schon am Anfang meiner Ausführungen möchte ich Ihnen Herr Seibold, ihren Amtsleiter*innen dem Krisenteam sowie allen Mitarbeiter*innen für den großen Einsatz danken, der bestimmt in vielen Phasen weit über das Normalmaß hinaus, in der Pandemie, aber nicht nur dort hinausging.

 

Auf einer Klausurtagung vor ziemlich genau einem Jahr haben wir uns mit dem Masterplan 2024 einen Orientierungsrahmen für die kommenden Jahre gegeben.

Vieles, wozu wir uns darin verständigt hatten ist angepackt und/oder weiterentwickelt worden. Der Masterplan 2024ist der Leitfaden für diese kurz- und mittelfristige Ziele, an dem wir uns in den nächsten Jahren orientieren wollen.

Im Folgenden will ich aufzeigen, wie sich die im Masterplan 2024 formulierten Themen in den Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen des vergangenen Jahres 2020 und im Haushaltsplan 2021 wiederfinden.

  • Oberste Priorität hat darin (Masterplan 2024) die Weiterentwicklung und Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans, vor allem der Neubau von Gerätehäusern auf dem Hochsträß und in der Kernstadt.
    Mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie sollen erste Rahmendaten (wie Kosten) als Grundlage weiterer Planungsschritte erarbeitet werden. Darin einfließen werden dann auch Erlöse, die sich aus der Neunutzung/ Verwertung des bisherigen Standorts in der Tallage ergeben können.
    Da wir (FW-Fraktion) das Thema „Feuerwehrgerätehäuser“ als ein Thema betrachten, sollte auch untersucht werden, welche Gebäude/ Flächen auf dem Hochsträß als mögliche Erlöse, die sich durch Zusammenlegungen der Hochsträß-Abteilungen ergeben, in die Planungen einbezogen werden können.
    Bisher gingen wir davon aus, dass eine Umsetzung der Vorhaben noch in weiter Ferne liegt.

Unzureichender Arbeitsschutz und problematische Unterstellmöglichkeiten für Geräte und Fahrzeuge in den  Hochsträß-Abteilungen erfordern nach unserer Auffassung schnelleres Handeln. Da für den Neubaueines Gerätehauses auf dem Hochsträß die bisherigen Standorte nicht vorweg verwertet sein müssen, das Investitionsvolumen im Vergleich zum Neubau eines Gerätehauses in der Tallage ein Bruchteil sein wird, schlagen wir vor, nach dem Vorliegen der Machbarkeitsstudie zügig in die weiteren Schritten Bebauungsplan, Genehmigungsverfahren einzutreten, damit 2023 oder spätestens 2024 Mittel für die Umsetzung eingeplant werden können.

  • Mobilität und Verkehr waren ein weiteres Thema auf der Klausurtagung.

Fußgängerzone in der Innenstadt, Verkehrsführung und damit verbundene Aufenthaltsqualität sowie Parkplätze sind ein komplexe Themen, die uns schon Jahre (seit einem Impulspapier von BM Seibold) begleiten. Wir hatten schon erste Gutachten und Konzepte gesichtet, dann kam uns doch Corona in die Quere. Denn Konzepte, die viele betreffen, sind ohne Bürgerbeteiligung und Bürgerversammlung nicht denkbar. Dies wird auch dieses Jahr schwierig sein, da müssen wir uns wohl gedulden.
Über die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) machten sich  Verwaltung, Gemeinderat sowie der Arbeitskreis ÖPNV schon seit einiger Zeit Gedanken. In unserem FW-Antrag zur Verbesserung des ÖPNV legten wir dann den Fokus auf Verlässlichkeit (fester Fahrplan und Zeittakt)sowie auf einen Stadtbus, der auch entferntere Wohngebiet besser an die Innenstadt anbindet.

Erste Verbesserungen sind mit den im neuen Jahr in Kraft getretenen Busfahrplänen erreicht. Durch den neuen Bahnhalt in Merklingen, der auch positiv auf den Raum Blaubeuren ausstrahlen wird, kommt Dynamik in das Geschehen. Es werden passende Konzepte zur Anbindung an die Schnellbahnstrecke nach Stuttgart ausgearbeitet. Wie und ob wir darin auch den gewünschten Stadtverkehr für Blaubeuren abbilden können, wird man sehen. Auch die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel zur Herstellung barrierefreier Bushaltestellen erfüllen nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sie steigern auch die Attraktivität des ÖPNV.

  • Im Themenbereich Klima & Umwelt waren im vergangenen Jahr PV-Freianlagen immer wieder ein Thema, auch auf der heutigen Tagesordnung ist es zu finden.

Sicher unstrittig ist, dass wir, um die Energiewende zu schaffen, alternative Energiequellen nutzen müssen. Dazu gehört auch die Sonnenenergie.

Wir stehen zu dem Beschluss des Gemeinderats, keine weiteren Flächen für PV-Freianlagen auszuweisen und ggf. eingehende Anträge einzeln zu bewerten.

Nach unserer Auffassung sollten für PV-Anlagen vorrangig Dachflächen herangezogen werden. Aus der Webseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg kann entnommen werden, dass von dem ermittelten Solarpotential auf Dachflächen in Baden Württemberg bisher (Stand 2018) lediglich 14,4% des technisch möglichen Potentials ausgeschöpft werden. Konzepte und Anreize zu schaffen, um dieses Potential besser auszuschöpfen sind notwendig. Aus unserer Sicht besteht daher noch keine Notwendigkeit, landwirtschaftlich aktiv genutzte Flächen mit PV-Freiflächenanlagen zu versiegeln. Bei der Beurteilung, welche Flächen aktiv landwirtschaftlich genutzt werden, was landschaftlich und für den jeweiligen Ort verträglich ist, ist uns auch zukünftig das Votum des Ortschaftsrates wichtig.

  • Auch der themenschwerpunkt Bauen & Wohnen hat uns im vergangenen Jahr beschäftigt und tut dies auch im Haushaltsjahr 2021. Die Wohnbaugebiete in Gerhausen (Herrenwiese), Beiningen (Gassenäcker) und das kleine Gebiet in Erstetten (Brühl) stehen vor der Fertigstellung und können in absehbarer Zeit vermarktet werden. Hier sind wir sicher alle gespannt, wie die Zuteilung der Grundstücke mithilfe der Software „Baupilot“ klappen wird.

In der Investitionsübersicht bis zum Jahr 2024 vermissen wir einen Planansatz für Neubaugebiete, die wir im Anschluss an die jetzt vor der Vermarktung stehenden anbieten können. Auf Bundesebene wird derzeit das „Baulandmodernisierungsgesetz“ beraten, das erstens das Bauen nach §13b bis Ende 2022 ermöglichen und zweitens einen neuen Baugebietstyp „Dörfliches Wohnen“ schaffen soll. Dieser Baugebietstyp soll dörfliches Wohnen u.a. durch geringere Schutzabstände leichter möglich machen, was wiederum der immer noch stagnierenden Innenentwicklung einen Schub verleihen könnte.  Wichtig wäre es, dass im Haushalt ausreichend Planungsmittel bereitgestellt werden, um auf eine solches Gesetzesvorhaben reagieren zu können.

Daher beantragen wir schon für die Jahre 2022 ff. Planungsraten in Höhe von 50.000 EUR  für solche Eventualitäten einzustellen.

  • Die Themen Blautopfareal und Kinderbetreuung & Bildung haben bei der Priorisierung im Masterplan 2024 ausgenommen, wir verstehen sie als dauernde Pflichtaufgabe.

Das Blautopfareal ist das Wohnzimmer unserer Stadt und gleichzeitig auch Gästezimmer für unsere Gäste. Verschiedentlich wurde die Dauer des Verfahrens in der Öffentlichkeit kritisiert. Aber die Komplexität des Themas erfordert diese Zeit. Viele Ergebnisse aus anderen Themenbereichen wie z. B. innerstädtisches Verkehrskonzept, Stadtpark, Graben sowie Anregungen aus der Bürgerschaft und Arbeitskreisen galt es zu berücksichtigen und in das „Pflichtenheft“ für die Planer aufzunehmen. Während der Ideenteil der Planung das Gesamtergebnis im Blick hat, konzentriert sich der Realisierungsteil konkret auf die Neugestaltung des Blautopareals.  Im Mai sollen die Ergebnisse der Planer vom Preisgericht begutachtet werden.

  • Dass Blaubeuren auch Kinderbetreuungsstadt geworden ist, kann auch aus dem Investitionsvolumen abgelesen werden. In den letzten knapp 20 Jahren entfallen von gut 59 Mio. Euro Investitionen für Baumaßnahmen gut 4 Mio. in den Ausbau der Kinderbetreuung.

Dieses Jahr sind für den Neubau der Kindertagesstätte in Sonderbuch und in Seißen 3 Mio. Euro und für Seißen im Folgejahr nochmals 1,5 Mio. Euro vorgesehen.

Dass die Blautopfschule mit ihrem zukunftsweisenden pädagogischen Konzept, die Nominierung zum Finale des Deutschen Schulpreises der Robert Bosch Stiftung geschafft hat macht auch uns als Schulträger stolz. Es belegt, dass Investitionen in Bildung keine Einbahnstraße sind.

 

Im Finanzhaushalt 2021 liegt bei den investiven Ausgaben der Schwerpunkt auf dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, aber die Neugestaltung des Blautopfareals,  Ausbau weitere Baugebiete, Ausstattung der Feuerwehr, Ausbau der Infrastruktur (Breitbandversorgung), Herstellung barrierefreier BushaltestellenSanierungsmaßnahmen in Schulen und Hallen, Tourismus (hier sind Investitionen für die Themenwege zu den Welterbestätten zu nennen) und ökologischeMaßnahmen (Aach) sind berücksichtigt.

 

Die Weiterentwicklung aller dieser Themen steht auch für die nächsten Jahre auf der „toDo-Liste“, wobei der Ideenteil aus dem Ideen- und Realisierungswettbewerb zum Blautopfareal noch weitere Themen wie „was passiert mit dem Hauptschulgebäude“ oder Busbahnhof bereithält.

 

Insgesamt sind im Finanzhaushalt konkret für Investitionen 12,7 Mio. Euro Auszahlungen eingeplant, denen gut 8,7 Mio. Euro an Einzahlungen gegenüberstehen, was zu einem Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von gut 4 Mio. Euro führt.

 

Zum Ergebnishaushalt

Das zurückliegende Jahr 2020 wird vermutlich wieder ein gutes Ergebnis liefern. Trotz Pandemie  kann vor allem dank stabiler Einnahmen in 2020 zum Jahresanfang 2021 auf liquide Eigenmittel in Höhe von ca. 9,6 Mio. Euro zurückgegriffen werden.

Zusätzlich Schulden mussten 2020 und müssen auch 2021 nicht aufgenommen werden.

Auch im Haushaltsplan 2021 kann zunächst von der Fortsetzung wichtiger positiver Eckdaten, wenn auch angepasst an die aktuelle Großwetterlage,  ausgegangen werden:

 

Grundlage für einen handlungsfähigen Haushalt sind die Einnahmen

Zur Gewerbesteuer

Wie schon mehrfach erwähnt, haben sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten durch die nun schon seit über einem Jahr andauernde Pandemie zwar erheblich eingetrübt, ein Einbruch bei der Gewerbesteuer blieb bislang, trotz geringerer Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr, aus. Da aber mit deutlicheren Rückgängen zu rechnen ist, ist der Ansatz für die Gewerbesteuer 2021 in Höhe von 6 Mio. EUR folgerichtig. Wir hoffen natürlich, dass er nicht eintritt oder noch unterschritten wird.

 

Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer und Schlüsselzuweisungen

Beim Anteil an der Einkommenssteuer wird mit etwa 7 Mio. Euro das Vor-Pandemie Niveau knapp verfehlt,  bei der Umsatzsteuer wird der Anteil auf etwa 1 Mio. Euro geschätzt, was aufgrund einer niedrigeren Schlüsselzahl einen Rückgang bedeutet.

Bei den Schlüsselzuweisungen, die zeitversetzt an den Einnahmen vor zwei Jahren bemessen werden, wirken sich die höheren Einnahmen der Vorjahre aus. Sie fallen mit 3 Mio. Euro niedriger aus als 2020.

 

Aufwendungen im Ertragshaushalt

Personalkosten

In jedem Haushalt der letzten Jahre fallen die Personalkosten beziehungsweise deren Anstieg ins Auge.

Die Personalkosten steigen erneut um über 10%. Dafür gibt es aber Gründe.

Ein hoher Grad an Dienstleistungen im Pflichtbereich wie z. B. Kinderbetreuung und  Bildung sowie auch im freiwilligen Bereich und die Bereitstellung von Infrastruktur sorgen für eine gute Lebensqualität und bieten eine attraktive Standortqualität. Aber alles muss administrativ begleitet werden. Das hat seinen Preis.

Dazu kommt ein nach wie vor hohes Anspruchsdenken und Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, in der Regel komplexe Rechtsvorgaben sowie zusätzliche Aufgaben, die von übergeordneten Ebenen den Kommunen aufgelastet werden.

Wenn wir alleine an die zusätzlichen Verwaltungstätigkeiten, begleitet von  ständig sich ändernden Verwaltungsvorschriften, verursacht durch die Pandemie denken, bekommen wir ein Bild davon. Das gleiche gilt beispielsweise auch für das Realisieren einer besseren Breitbandversorgung. Sie benötigt nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sie benötigt auch erhebliche personelle Ressourcen bei der Planung und Baubegleitung

Wie in der Vergangenheit mehrfach betont sind Personalkosten immer mit Leistungen für die Bürger*innen verbunden. Wenn man von Einsparmöglichkeiten bei den Personalkosten spricht, muss man sich dazu bekennen, welche Leistungen man dann in Frage stellt.

Umlagen                                    

Die in dem Bemessungsjahr 2019 gute Einnahmesituation führt auch dazu, dass die Umlagen an das Land und den Kreis keine Sprünge machen und sich aber leicht auf 96 Mio. Euro erhöhen

Insgesamt weist der Ergebnishaushalt, wie schon erwähnt einen Fehlbetrag in Höhe von gut 7 Mio.Euro aus. Dieses strukturelle Defizit hatten wir schon in früheren Verwaltungshaushalten erkannt. Unsere Aufgabe wird sein, in allen Teilhaushalten sowie in den Produktgruppen nach Möglichkeiten zu suchen, dieses Defizit abzubauen.

Der Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt beträgt 5,7 Mio. Euro zusammen mit den  Finanzmittelbedarf aus dem Finanzhaushalt ergibt es einen Gesamtzahlungsmittelbedarf von 9,9 Mio. Euro, der durch liquide Mittel zum Jahresanfang ausgeglichen werden kann.

Die Aufnahme neuer Schulden ist also nicht notwendig, bestehende Schulden können weiter abgebaut werden.

Da wir nicht automatisch davon ausgehen können, dass wir immer zum Jahresanfang über so hohe Liquiditätsreserven verfügen können, zumal wir infolge der Pandemie sowie nationaler wie internationaler Unwägbarkeiten mit rückläufigen Steuereinnahmen rechnen müssen und auch Einmaleffekte  wie die 2 Mio. Euro Kompensationszahlungen für fiktive Gewerbesteuerausfälle wohl ausbleiben werden, müssen wir uns dem Abbau des strukturellen Defizits im Ergebnishaushalt verstärkt zuwenden.

Wir stellen fest, dass wir das erste Jahr mit dem neuen doppischen System gut bewältigt haben und auch mit der neuen Terminologie gut klar kommen.

Betrachtet man die zurückliegenden Jahre und diesen Haushalt 2021, so kommen wir zu dem Schluss dass wir zwar „auf Sicht“ gefahren sind und weiter fahren, aber dank unserer, auf der Grundlage der Leitplanken, die wir uns mit dem Masterplan gesetzt haben, klar vor Augen haben, wo wir hin wollen.

Dank an Steuerzahler, Ehrenamtliche und Stadtverwaltung

Abschließend möchten wir uns wie immer bedanken bei

–      allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, aber auch bei den

–      vielen ehrenamtlich Helferinnen und Helfern, die sich meist in Vereinen Helferkreisen usw. engagieren

 

Dank auch an die Stadtverwaltung, hier namentlich an Herrn Stoll mit seinem Team, für diesen zweiten soliden und angemessenen doppischen Haushalt.

 

Dem Inhalt des Haushaltsplan (Haushaltssatzung) 2021 stimmen wir zu!

 

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